Karrosseriezentrum Wesseling – Ihr Service rund ums Auto

Parkhausservice & Tiefgaragen

Spezielle Fahrzeugbergungen

Ihr Fahrzeug springt im Parkhaus oder in der Tiefgarage nicht mehr an? Oder wurde von einem anderen Fahrzeug zugeparkt?

Rufen Sie uns an und wir stehen Ihnen mit einem Spezialfahrzeug zur Seite. Damit sind wir in der Lage u.a. in Tiefgaragen und Parkhäuser mit einer Deckenhöhe von mindestens 1,90 Meter einzufahren um Ihnen zu helfen!

Ganz gleich ob ein Fahrzeug nicht anspringt und abgeschleppt werden muss, oder wenn es sich um eine Parkbehinderung handelt.  Kommt es in einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus zu einem Zwischenfall bei dem Sie Hilfe benötigen, so sind wir Ihr Ansprechpartner und schnellstmöglich zur Stelle.

Pannenhilfsfahrzeug Isuzu D-Max

Was tun gegen Falschparker und Parkbehinderung?

Sollte man denjenigen abschleppen lassen, oder doch besser „nur“ zuparken?
Nun, zuparken erfüllt den Strafbestand der Nötigung nach §240 StGB und würde ein nicht so tolles Echo an Ihre Adresse bringen!

Die Polizei rufen?
Bringt Ihnen auch nicht all zu viel, weil es keine Ordnungswidrigkeit beinhaltet und auch keinen Straftatbestand erfüllt.

Die einfachste, aber auch teuerste Lösung:
Uns als Abschleppunternehmen zu beauftragen, den Falschparker abzuschleppen. Der Nachteil hierbei ist aber, dass Sie als unser Auftraggeber zuerst einmal die Kosten übernehmen müssen. Nachträglich können Sie sie natürlich, im Zweifel gerichtlich, von dem Behinderer einfordern.

Die bessere Möglichkeit gegen Falschparker vorzugehen ergibt sich aus dem § 862 Absatz 1 des BGB. Hiernach haben Sie als Grundstücksbesitzer neben einem Beseitigungsanspruch auch die Möglichkeit des Anspruches auf Unterlassung weiterer Störungen und können den Halter des falsch geparkten Fahrzeuges zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Hiermit verpflichtet er sich nicht mehr auf Ihrem Grundstück zu parken und wird im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe belegt.

Am vernünftigsten gehen Sie wie folgt vor:
Kennzeichen, Ort, Datum und Uhrzeit notieren und wenn möglich, ein Foto der Situation machen. Geben Sie diese Daten Ihrem Rechtsanwalt. Dieser bringt den Halter in Erfahrung und fordert diesen zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Parkbehinderung in Tiefgaragen und Parkhäuser
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